Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechtsverhältnisse (Rechte und Pflichten) zwischen Tadej Muster s.p. (im Folgenden: Verkäufer)
und dem Käufer, soweit diese nicht gesondert oder abweichend im Vertrag bzw. Angebot geregelt sind, und enthalten folgende Bestimmungen:
- Firma und Sitz des Verkäufers
- Angebot
- Preise
- Zahlungsbedingungen
- Lieferung und Montage
- Garantie
- Reklamation
- Streitbeilegung
Sofern die allgemeinen Bedingungen des Käufers von den Bedingungen des Verkäufers abweichen,
gelten die allgemeinen Bedingungen des Verkäufers, außer in Fällen, in denen die Anwendung
der Bedingungen des Käufers ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
ANGEBOT
Der Verkäufer erstellt das Angebot auf Grundlage von Messungen, die vom Verkäufer durchgeführt wurden,
oder auf Grundlage von Messungen, Abmessungen und Beschreibungen, die vom Käufer übermittelt wurden.
Das Angebot gilt nur für die im Angebot angeführten Positionen, Mengen und Beschreibungen.
Ein Angebot, das auf Messungen, Abmessungen und Beschreibungen des Käufers basiert, ist ein
unverbindliches Informationsangebot und gilt 15 Tage. Bei Bestellung einer Montage durch den Verkäufer
wird nach den vom Verkäufer durchgeführten Messungen ein endgültiges Angebot erstellt, das 15 Tage gilt
und sich aufgrund spezifischer technischer Details vom Informationsangebot unterscheiden kann.
Bei Bestellung der Montage trägt der Kunde die Kosten der Objektvermessung, die bereits im Preis
des endgültigen Angebots enthalten sind. Nimmt der Kunde das Angebot nach erfolgter Vermessung durch
den Verkäufer nicht an, wird die Bezahlung der durchgeführten Vermessung nicht zurückerstattet.
Die Vermessung beim Verkäufer wird durch eine fachlich befugte Person des Verkäufers durchgeführt.
Führt der Käufer oder eine dritte Person die Vermessung selbst durch, haftet der Verkäufer nicht für
Fehler, die aus solchen Messungen resultieren. Sämtliche Kosten, die infolge fehlerhafter vom Käufer
übermittelter Messungen entstehen, trägt der Käufer in vollem Umfang.
Bei einem Messfehler seitens des Verkäufers wird der Verkäufer den Fehler auf eigene Kosten beheben.
Der Käufer hat dabei keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten wegen verspäteter oder unvollständiger
Ausführung der Arbeiten zum vereinbarten Montagetermin. Der Käufer ist verpflichtet, vor Annahme des
Angebots bzw. Bestätigung der Bestellung den Inhalt des Angebots sorgfältig zu prüfen. Bei Unklarheiten
hat er vom Verkäufer eine Erläuterung der unklaren Angaben zu verlangen. Nach Annahme des Angebots,
Zahlung einer teilweisen oder vollständigen Anzahlung und/oder Abschluss eines Vertrags sind Unklarheiten
und/oder Unkenntnis des Inhalts des Angebots und/oder Vertrags kein Grund für die Geltendmachung
von Reklamationsansprüchen des Käufers. Die Anforderung einer Erläuterung nach Annahme des Angebots
bzw. nach Vertragsabschluss und erfolgter Lieferung rechtfertigt keine Änderung der Bestellung und stellt
keinen Reklamationsgrund dar. Bei Anforderungen des Käufers, die fachlich nicht akzeptabel sind und auf
die der Verkäufer den Käufer hingewiesen hat, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung, wenn der Käufer
trotz Hinweis auf diesen Anforderungen besteht. Bei Anforderungen des Käufers, die nicht den fachlichen
Standards entsprechen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Garantiebedingungen der Produkte
anzupassen.
Als Annahme des Angebots bzw. Bestätigung der Bestellung gilt jede der folgenden Handlungen:
- schriftliche Bestätigung der Bestellung
- Leistung einer Vorauszahlung (Anzahlung, teilweise oder vollständig)
- Übergabe eines bestimmten Sicherungsmittels
- Unterzeichnung des Vertrags oder einer Vereinbarung über den Abschluss des Geschäfts
- jede mögliche Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen
In allen oben genannten Fällen gilt das Angebot als vom Käufer angenommen; es gilt, dass der Käufer
den Inhalt des Angebots sorgfältig geprüft hat, dass er den Inhalt versteht und dieser seinen Anforderungen
ohne Vorbehalte entspricht und dass er mit den allgemeinen Bedingungen des Verkäufers vertraut ist.
Nach Annahme des Angebots kann der Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zurücktreten.
Tritt der Käufer von einem bereits bestätigten Angebot zurück, stimmt er zu, dass der Verkäufer die
geleistete Anzahlung einbehält, und verpflichtet sich, dem Verkäufer alle weiteren entstandenen Kosten
und Schäden zu ersetzen.
Alle Vereinbarungen, Angebote und Bestätigungen zwischen Käufer und Verkäufer müssen schriftlich erfolgen.
Mündliche Absprachen sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden. Der Käufer hat das Recht,
Änderungen ausschließlich schriftlich zu beantragen und nur dann, wenn der Verkäufer der Änderung schriftlich
zustimmt. Stimmt der Verkäufer einer Bestelländerung zu, gehen alle dadurch entstehenden Kosten zulasten
des Käufers. Das Angebot gilt 15 Tage bzw. bis zu dem vom Verkäufer festgelegten Datum. Sämtliche mündlichen
Vereinbarungen sind nichtig.
PREISE
Die Preise sind in Euro festgelegt und enthalten nicht die Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Steuer wird
gesondert berechnet und ausgewiesen. Der MwSt.-Satz wird gemäß dem geltenden Mehrwertsteuergesetz bestimmt.
Mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt der Käufer die Richtigkeit der Erklärung über
den Anspruch auf den ermäßigten Steuersatz in Bezug auf die Montage an Wohn- und öffentlichen Objekten,
gemäß dem Mehrwertsteuergesetz.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsbedingungen des Verkäufers umfassen 100 % Vorauszahlung des endgültigen Angebots,
wobei der Verkäufer zugunsten des Käufers Zinsen auf die Vorauszahlung in Höhe von 3 % berechnet,
oder 90 % Vorauszahlung gemäß endgültigem Angebot, wobei der Verkäufer zugunsten des Käufers
Zinsen in Höhe von 2 % berechnet, sowie weitere 10 % drei Tage vor Versand; oder 60 % Vorauszahlung
gemäß endgültigem Angebot mit 1 % Zinsen zugunsten des Käufers sowie 40 % Vorauszahlung drei Tage
vor Versand, ausnahmsweise in einer anderen Frist, die vom Verkäufer schriftlich bestätigt und im Angebot
bzw. Vertrag ersichtlich ist. Bei Bestellung der Montage durch den Verkäufer ist die rechtzeitige
Zahlung des gesamten Angebotswertes Voraussetzung für den Montagebeginn. Die Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens. Der Käufer hat das Recht, eine Rechnung innerhalb
von 8 Tagen nach Erhalt abzulehnen. Die Ablehnung muss schriftlich, fristgerecht und begründet sein.
Andernfalls geht der Ausführende davon aus, dass der Auftraggeber die Rechnung vollständig akzeptiert,
und berücksichtigt die Ablehnung nicht. Der Käufer begleicht den Kaufpreis auf das Transaktionskonto
des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen
und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung
hat der Verkäufer das Recht, gesetzliche bzw. vereinbarte Verzugszinsen vom Fälligkeitstag des jeweiligen
Betrages bis zum Zahlungstag zu verlangen. Der Käufer kann nur per Überweisung auf das Transaktionskonto
des Verkäufers zahlen. Barzahlungen werden nicht angenommen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor,
die Produktpreise ohne vorherige Ankündigung zu ändern, insbesondere bei Preisänderungen laut Preisliste,
Rohstoffverteuerungen oder steigenden Energiekosten. Zusätzliche Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten
sind, gehen zulasten des Käufers oder werden gesondert verrechnet. Verschiebt der Käufer die Abnahme der
Produkte (Abnahmetermin später als vom Verkäufer festgelegt bzw. Nichtübergabe aufgrund seines Verzugs,
jedoch höchstens 30 Tage), werden zusätzliche Lagerkosten gemäß gültiger Preisliste des Verkäufers berechnet.
Mit Eintritt des Verzugs geht auch das gesamte Risiko des zufälligen Untergangs und der Beschädigung der
Sache auf den Käufer über. Gemäß Artikel 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich der Verkäufer
im Fall von Vertragsverletzungen, insbesondere Nichtzahlung bzw. Zahlungsverzug, das Recht vor, die Ware
zurückzunehmen. Der Käufer gestattet dem Verkäufer den ungehinderten Zugang zu diesen Elementen und deren
Abtransport. Bei eingebauten Elementen, für die der Kaufpreis nicht beglichen wurde, behält sich der Verkäufer
das Recht vor, den Nutzen einzufordern, den der Käufer aus diesen Sachen hatte. Der Verkäufer verletzt damit
keine vertraglichen Verpflichtungen. Der Käufer verzichtet diesbezüglich auf Ansprüche.
LIEFERUNG UND MONTAGE
Lieferung
Die vom Verkäufer festgelegte Lieferfrist beginnt mit Annahme bzw. Bestätigung des endgültigen
Angebots durch den Käufer. Die Lieferfrist wird vom Verkäufer festgelegt. Der Verkäufer informiert
den Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise über den Liefer- und Montagetermin mindestens
einen Tag vor der möglichen Abholung der Ware bzw. einen Tag vor Beginn der Montage.
Die Lieferfrist kann in folgenden Fällen verlängert werden:
- höherer Gewalt gemäß Obligationsrecht
- Materialengpässen
- berechtigten Gründen auf Seiten des Käufers
- Maßnahmen zuständiger Behörden
Falls die Lieferfrist aus Gründen auf Seiten des Verkäufers nicht eingehalten wird, vereinbaren Käufer und Verkäufer
eine angemessene Fristverlängerung ohne Schadensersatz wegen Lieferverzugs, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Die Lieferung kann zu einem bestimmten Termin auch teilweise erfolgen, jedoch nach vorheriger Benachrichtigung des Käufers.
Die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers treten erst in Kraft, wenn der Käufer zuvor alle seine Verpflichtungen erfüllt.
Verweigert der Käufer die Erfüllung oder erfüllt er seine Pflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Verkäufer
vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des gesamten entstandenen Schadens verlangen. Die Verantwortung für versandbereite Ware
am Versandtag geht auf den Käufer über. Der Verkäufer behält sich konstruktions- und technisch bedingte Änderungen in der
Herstellung vor, die je nach Fall variieren und die Funktionalität nicht beeinträchtigen. Bestellt der Käufer ein falsches Produkt
oder weicht er von anderen gegenseitigen Verpflichtungen ab, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz der entstandenen Kosten einschließlich
etwaiger zusätzlicher Aufwendungen zu verlangen. Die Rückgabe eines falsch bestellten Produkts (wenn der Grund beim Käufer liegt)
ist nicht möglich. Der Käufer ist nach Vertrag und/oder angenommenem bzw. bestätigtem Angebot verpflichtet, die Ware bei Übernahme
(Lieferung, Montage) zu prüfen, Mängel oder Fehler festzustellen und diese sofort auf dem Lieferschein zu vermerken oder spätestens
innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme zu reklamieren. Schäden bei Übernahme/Übergabe der Produkte können nur bei Übernahme auf
Grundlage einer schriftlichen Erklärung des Käufers berücksichtigt werden. Spätere Schäden, die nicht Folge von Transport oder
Einbau durch den Verkäufer sind und durch Dritte verursacht wurden oder deren Ursache unbekannt ist, können nicht Gegenstand
einer Reklamation sein.
Montage
Der Montagetermin ist verbindlich festgelegt, wird dem Käufer rechtzeitig mitgeteilt und kann auf Wunsch des Käufers ohne vorherige
Zustimmung des Verkäufers bzw. Montageausführenden nicht verschoben werden. Der Käufer muss bei der Montage persönlich oder durch
eine bevollmächtigte Person anwesend sein und die Ware übernehmen. Der Käufer ist verpflichtet, vor der Montage alle Hindernisse zu
entfernen, die den ordnungsgemäßen Ablauf behindern könnten, und so einen ungehinderten Montageablauf zu ermöglichen. Der Käufer
muss bei der Montage eine freie Zufahrt und Zugang zum Objekt sowie kostenlos eine Stromversorgung von 220 V sicherstellen.
Der Käufer oder seine bevollmächtigte Person ist verpflichtet, sich vor Beginn der Montage mit der verantwortlichen Person über den
Ablauf der Arbeiten abzustimmen, da eine andere Art der Montage nach Einbau der Elemente nicht mehr reklamationsfähig ist und zulasten
des Käufers geht. Der Käufer ist verpflichtet, nach Abschluss der Montage gemeinsam mit dem Monteur das Objekt zu prüfen und ein
Übergabeprotokoll zu unterzeichnen, in dem alle eventuellen Mängel festgehalten werden; andernfalls gilt die Ware als mangelfrei
übernommen. Etwaige Reklamationen bzw. nach der Montage festgestellte Mängel setzen die Verpflichtung zur Zahlung des gesamten
Kaufpreises nicht aus und werden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen behandelt.
GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG FÜR MÄNGELBEHEBUNG
Tore (Sektional-, Roll- und Flügeltore) sowie sonstige Verkaufsware des Verkäufers werden gemäß
den Normen und Anforderungen der EU-Standards hergestellt.
Für die genannten Produkte wird eine Garantie auf Herstellung und Montage gemäß Garantieurkunde des Verkäufers gewährt.
Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
-
abweichender RAL-Farbnuance und Muster bei Rahmen von einflügeligen, zweiflügeligen und Personendurchgangstüren
-
unterschiedlicher Lamellenbreiten, die bei der Torproduktion verwendet werden (Lamellen können 50 cm oder 61 cm breit sein)
Die Anordnung der Elemente/Füllungen wird von der Computeranwendung festgelegt, sofern dies nicht vor
Torbestellung anders mit dem Käufer vereinbart wurde. Nach Bestätigung der Bestellung durch den Käufer
ist eine abweichende / besondere oder gewünschte Anordnung nicht mehr möglich.
REGELMÄSSIGE SERVICE- UND WARTUNGSKONTROLLE
Tore erfordern regelmäßige Service- und Wartungskontrollen. Beim Service werden eine detaillierte Prüfung,
die Kontrolle aller Prüfpunkte und Sicherheitsfunktionen durchgeführt. Bei Bedarf werden verschlissene oder
beschädigte Teile ersetzt, Einstellungen angepasst und Sicherheitselemente getestet.
PRÄVENTIVE REGELMÄSSIGE SERVICE- UND WARTUNGSKONTROLLEN SIND IM VORGESCHRIEBENEN INTERVALL VERPFLICHTEND!
Das Serviceintervall wird je nach Tortyp und Verwendungszweck festgelegt.
Das Intervall ist auf der Garantieurkunde und dem Identifikationsaufkleber angegeben. Wenn das Intervall
nicht gesondert angegeben ist, muss die Service- und Wartungskontrolle einmal jährlich durchgeführt werden.
Für die Bestellung der Service- und Wartungskontrolle gemäß vorgeschriebenem Intervall ist der Kunde zuständig
bzw. verantwortlich. Die Bestellung erfolgt schriftlich an die Unternehmensadresse. Der Kunde ist verpflichtet,
den Verkäufer bei vermuteten Funktionsstörungen unverzüglich zu informieren. Etwaige Schäden, die durch die
Nutzung defekter Tore entstehen, trägt der Käufer vollständig.
Das Nichtdurchführen regelmäßiger Service- und Wartungskontrollen führt zum Garantieverlust. Für alle Folgen,
die aufgrund verminderter Funktionalität oder Sicherheit der Tore als Folge unterlassener regelmäßiger Kontrollen
entstehen, haftet der Käufer.
Das Unternehmen übernimmt nur dann Verantwortung, wenn die vorgesehenen regelmäßigen Service- und
Wartungskontrollen nachweislich durchgeführt wurden.
STREITBEILEGUNG
Für die Streitbeilegung ist das sachlich zuständige Gericht in Maribor zuständig, sofern die Parteien
nichts anderes vereinbaren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 08.04.2026 in Kraft.