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Cerris VRATA
Über unsere Dienstleistungen
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Cerris Türen stellen eine moderne Lösung für alle dar, die die perfekte Balance zwischen Ästhetik, Sicherheit und Funktionalität suchen.

Wir sind spezialisiert auf die Planung, Lieferung und Montage von maßgefertigten Garagen- und Innentüren. Jedes Projekt wird individuell betreut, denn wir sind überzeugt, dass jede Lösung auf das jeweilige Gebäude und die Bedürfnisse des Nutzers abgestimmt sein muss. Durch die Verwendung hochwertiger Materialien, modernster Technologien und durchdachtem Design fertigen wir Türen, die sich durch Optik und Zuverlässigkeit auszeichnen.

Wir bieten einen umfassenden Service an.
Von der Beratung und Auswahl der am besten geeigneten Lösung bis hin zur professionellen Installation.
Unser Team sorgt dafür, dass der gesamte Prozess einfach, schnell und unkompliziert abläuft.

GARANTIE
Wir bieten 10 Jahre Garantie auf die Paneele und 5 Jahre Garantie auf den Motor.
Bei Fragen zum Garantieverfahren oder zu den Garantiebedingungen kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Symbol für 10 Jahre Garantie auf das Panel (Cerris VRATA) Symbol für 5 Jahre Motorgarantie (Cerris VRATA)




Symbol – Gestalte deine eigene Tür
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Tagrad, Tadej Muster s.p.
Über uns
Das Unternehmen Tagrad, Tadej Muster s.p. ist seit 2012 erfolgreich auf dem Markt tätig.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Türeinbau, insbesondere in größeren Gebäuden mit über 500 Wohneinheiten, garantieren wir höchste Qualität, Präzision und Zuverlässigkeit. Unter der Marke Cerris möchten wir unseren Kunden hochwertige und erschwingliche Lösungen für ihr Zuhause bieten.

Während der Geschäftstätigkeit des Unternehmens seit 2012 haben wir außerdem ein ausgezeichnetes Kreditrating von AAA+ erhalten.
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Kontakte

Tagrad, Tadej Muster s.p.

Selnica ob Muri 17, 2215 Ceršak
Register-Nr.: 6143202000, Steuernummer: SI38334682

+386 31 787 388

info@cerris.si

www.cerris.si

Konto-Nr.: SI56 0412 7011 3794 603 (OTP banka d.d.)

Konto-Nr.: SI56 3300 0001 4514 877 (Addiko Bank d.d.)

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Rechtliche Hinweise / Informationen

Tagrad, Tadej Muster s.p.

Selnica ob Muri 17, 2215 Ceršak
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Rechte

Alle Inhalte wie Dokumente und Texte sind Eigentum von Tagrad, Tadej Muster s.p.
Bilder, die nicht dem Urheberrecht des Unternehmens unterliegen, werden unter deren Lizenz verwendet.

Alle Rechte vorbehalten.

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Schutz personenbezogener Daten

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Wir gehen sorgfältig, sicher und gesetzeskonform mit Ihren personenbezogenen Daten um. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns über unser Kontaktformular mitteilen, in keinem Fall an Dritte weiter und verwenden diese ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfragen, Abgabe von Angeboten, Lieferungen und Bestellungen. Sie stellen uns Ihre personenbezogenen Daten zur Kommunikation mit uns freiwillig zur Verfügung und wir verwenden diese ausschließlich zur Erbringung unserer Dienstleistungen. Bei Nutzung des Kontaktformulars auf unserer Website www.cerris.si (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) benötigen wir gemäß der neuen Allgemeinen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten (DSGVO) Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Durch Anklicken des Buttons „Senden“ o.ä. erklären Sie sich mit der Speicherung der oben genannten personenbezogenen Daten einverstanden. Bei weiteren Fragen zum Schutz personenbezogener Daten schreiben Sie uns auf info@cerris.si.



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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechtsverhältnisse (Rechte und Pflichten) zwischen Tadej Muster s.p. (im Folgenden: Verkäufer) und dem Käufer, soweit diese nicht gesondert oder abweichend im Vertrag bzw. Angebot geregelt sind, und enthalten folgende Bestimmungen:
  • Firma und Sitz des Verkäufers
  • Angebot
  • Preise
  • Zahlungsbedingungen
  • Lieferung und Montage
  • Garantie
  • Reklamation
  • Streitbeilegung

Sofern die allgemeinen Bedingungen des Käufers von den Bedingungen des Verkäufers abweichen, gelten die allgemeinen Bedingungen des Verkäufers, außer in Fällen, in denen die Anwendung der Bedingungen des Käufers ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

ANGEBOT

Der Verkäufer erstellt das Angebot auf Grundlage von Messungen, die vom Verkäufer durchgeführt wurden, oder auf Grundlage von Messungen, Abmessungen und Beschreibungen, die vom Käufer übermittelt wurden. Das Angebot gilt nur für die im Angebot angeführten Positionen, Mengen und Beschreibungen. Ein Angebot, das auf Messungen, Abmessungen und Beschreibungen des Käufers basiert, ist ein unverbindliches Informationsangebot und gilt 15 Tage. Bei Bestellung einer Montage durch den Verkäufer wird nach den vom Verkäufer durchgeführten Messungen ein endgültiges Angebot erstellt, das 15 Tage gilt und sich aufgrund spezifischer technischer Details vom Informationsangebot unterscheiden kann. Bei Bestellung der Montage trägt der Kunde die Kosten der Objektvermessung, die bereits im Preis des endgültigen Angebots enthalten sind. Nimmt der Kunde das Angebot nach erfolgter Vermessung durch den Verkäufer nicht an, wird die Bezahlung der durchgeführten Vermessung nicht zurückerstattet. Die Vermessung beim Verkäufer wird durch eine fachlich befugte Person des Verkäufers durchgeführt. Führt der Käufer oder eine dritte Person die Vermessung selbst durch, haftet der Verkäufer nicht für Fehler, die aus solchen Messungen resultieren. Sämtliche Kosten, die infolge fehlerhafter vom Käufer übermittelter Messungen entstehen, trägt der Käufer in vollem Umfang.

Bei einem Messfehler seitens des Verkäufers wird der Verkäufer den Fehler auf eigene Kosten beheben. Der Käufer hat dabei keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten wegen verspäteter oder unvollständiger Ausführung der Arbeiten zum vereinbarten Montagetermin. Der Käufer ist verpflichtet, vor Annahme des Angebots bzw. Bestätigung der Bestellung den Inhalt des Angebots sorgfältig zu prüfen. Bei Unklarheiten hat er vom Verkäufer eine Erläuterung der unklaren Angaben zu verlangen. Nach Annahme des Angebots, Zahlung einer teilweisen oder vollständigen Anzahlung und/oder Abschluss eines Vertrags sind Unklarheiten und/oder Unkenntnis des Inhalts des Angebots und/oder Vertrags kein Grund für die Geltendmachung von Reklamationsansprüchen des Käufers. Die Anforderung einer Erläuterung nach Annahme des Angebots bzw. nach Vertragsabschluss und erfolgter Lieferung rechtfertigt keine Änderung der Bestellung und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Bei Anforderungen des Käufers, die fachlich nicht akzeptabel sind und auf die der Verkäufer den Käufer hingewiesen hat, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung, wenn der Käufer trotz Hinweis auf diesen Anforderungen besteht. Bei Anforderungen des Käufers, die nicht den fachlichen Standards entsprechen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Garantiebedingungen der Produkte anzupassen.

Als Annahme des Angebots bzw. Bestätigung der Bestellung gilt jede der folgenden Handlungen:
  • schriftliche Bestätigung der Bestellung
  • Leistung einer Vorauszahlung (Anzahlung, teilweise oder vollständig)
  • Übergabe eines bestimmten Sicherungsmittels
  • Unterzeichnung des Vertrags oder einer Vereinbarung über den Abschluss des Geschäfts
  • jede mögliche Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen

In allen oben genannten Fällen gilt das Angebot als vom Käufer angenommen; es gilt, dass der Käufer den Inhalt des Angebots sorgfältig geprüft hat, dass er den Inhalt versteht und dieser seinen Anforderungen ohne Vorbehalte entspricht und dass er mit den allgemeinen Bedingungen des Verkäufers vertraut ist. Nach Annahme des Angebots kann der Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zurücktreten. Tritt der Käufer von einem bereits bestätigten Angebot zurück, stimmt er zu, dass der Verkäufer die geleistete Anzahlung einbehält, und verpflichtet sich, dem Verkäufer alle weiteren entstandenen Kosten und Schäden zu ersetzen.

Alle Vereinbarungen, Angebote und Bestätigungen zwischen Käufer und Verkäufer müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden. Der Käufer hat das Recht, Änderungen ausschließlich schriftlich zu beantragen und nur dann, wenn der Verkäufer der Änderung schriftlich zustimmt. Stimmt der Verkäufer einer Bestelländerung zu, gehen alle dadurch entstehenden Kosten zulasten des Käufers. Das Angebot gilt 15 Tage bzw. bis zu dem vom Verkäufer festgelegten Datum. Sämtliche mündlichen Vereinbarungen sind nichtig.

PREISE

Die Preise sind in Euro festgelegt und enthalten nicht die Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Steuer wird gesondert berechnet und ausgewiesen. Der MwSt.-Satz wird gemäß dem geltenden Mehrwertsteuergesetz bestimmt. Mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt der Käufer die Richtigkeit der Erklärung über den Anspruch auf den ermäßigten Steuersatz in Bezug auf die Montage an Wohn- und öffentlichen Objekten, gemäß dem Mehrwertsteuergesetz.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlungsbedingungen des Verkäufers umfassen 100 % Vorauszahlung des endgültigen Angebots, wobei der Verkäufer zugunsten des Käufers Zinsen auf die Vorauszahlung in Höhe von 3 % berechnet, oder 90 % Vorauszahlung gemäß endgültigem Angebot, wobei der Verkäufer zugunsten des Käufers Zinsen in Höhe von 2 % berechnet, sowie weitere 10 % drei Tage vor Versand; oder 60 % Vorauszahlung gemäß endgültigem Angebot mit 1 % Zinsen zugunsten des Käufers sowie 40 % Vorauszahlung drei Tage vor Versand, ausnahmsweise in einer anderen Frist, die vom Verkäufer schriftlich bestätigt und im Angebot bzw. Vertrag ersichtlich ist. Bei Bestellung der Montage durch den Verkäufer ist die rechtzeitige Zahlung des gesamten Angebotswertes Voraussetzung für den Montagebeginn. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens. Der Käufer hat das Recht, eine Rechnung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt abzulehnen. Die Ablehnung muss schriftlich, fristgerecht und begründet sein. Andernfalls geht der Ausführende davon aus, dass der Auftraggeber die Rechnung vollständig akzeptiert, und berücksichtigt die Ablehnung nicht. Der Käufer begleicht den Kaufpreis auf das Transaktionskonto des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung hat der Verkäufer das Recht, gesetzliche bzw. vereinbarte Verzugszinsen vom Fälligkeitstag des jeweiligen Betrages bis zum Zahlungstag zu verlangen. Der Käufer kann nur per Überweisung auf das Transaktionskonto des Verkäufers zahlen. Barzahlungen werden nicht angenommen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Produktpreise ohne vorherige Ankündigung zu ändern, insbesondere bei Preisänderungen laut Preisliste, Rohstoffverteuerungen oder steigenden Energiekosten. Zusätzliche Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind, gehen zulasten des Käufers oder werden gesondert verrechnet. Verschiebt der Käufer die Abnahme der Produkte (Abnahmetermin später als vom Verkäufer festgelegt bzw. Nichtübergabe aufgrund seines Verzugs, jedoch höchstens 30 Tage), werden zusätzliche Lagerkosten gemäß gültiger Preisliste des Verkäufers berechnet. Mit Eintritt des Verzugs geht auch das gesamte Risiko des zufälligen Untergangs und der Beschädigung der Sache auf den Käufer über. Gemäß Artikel 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich der Verkäufer im Fall von Vertragsverletzungen, insbesondere Nichtzahlung bzw. Zahlungsverzug, das Recht vor, die Ware zurückzunehmen. Der Käufer gestattet dem Verkäufer den ungehinderten Zugang zu diesen Elementen und deren Abtransport. Bei eingebauten Elementen, für die der Kaufpreis nicht beglichen wurde, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Nutzen einzufordern, den der Käufer aus diesen Sachen hatte. Der Verkäufer verletzt damit keine vertraglichen Verpflichtungen. Der Käufer verzichtet diesbezüglich auf Ansprüche.

LIEFERUNG UND MONTAGE

Lieferung

Die vom Verkäufer festgelegte Lieferfrist beginnt mit Annahme bzw. Bestätigung des endgültigen Angebots durch den Käufer. Die Lieferfrist wird vom Verkäufer festgelegt. Der Verkäufer informiert den Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise über den Liefer- und Montagetermin mindestens einen Tag vor der möglichen Abholung der Ware bzw. einen Tag vor Beginn der Montage.

Die Lieferfrist kann in folgenden Fällen verlängert werden:
  • höherer Gewalt gemäß Obligationsrecht
  • Materialengpässen
  • berechtigten Gründen auf Seiten des Käufers
  • Maßnahmen zuständiger Behörden

Falls die Lieferfrist aus Gründen auf Seiten des Verkäufers nicht eingehalten wird, vereinbaren Käufer und Verkäufer eine angemessene Fristverlängerung ohne Schadensersatz wegen Lieferverzugs, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Die Lieferung kann zu einem bestimmten Termin auch teilweise erfolgen, jedoch nach vorheriger Benachrichtigung des Käufers. Die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers treten erst in Kraft, wenn der Käufer zuvor alle seine Verpflichtungen erfüllt. Verweigert der Käufer die Erfüllung oder erfüllt er seine Pflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des gesamten entstandenen Schadens verlangen. Die Verantwortung für versandbereite Ware am Versandtag geht auf den Käufer über. Der Verkäufer behält sich konstruktions- und technisch bedingte Änderungen in der Herstellung vor, die je nach Fall variieren und die Funktionalität nicht beeinträchtigen. Bestellt der Käufer ein falsches Produkt oder weicht er von anderen gegenseitigen Verpflichtungen ab, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz der entstandenen Kosten einschließlich etwaiger zusätzlicher Aufwendungen zu verlangen. Die Rückgabe eines falsch bestellten Produkts (wenn der Grund beim Käufer liegt) ist nicht möglich. Der Käufer ist nach Vertrag und/oder angenommenem bzw. bestätigtem Angebot verpflichtet, die Ware bei Übernahme (Lieferung, Montage) zu prüfen, Mängel oder Fehler festzustellen und diese sofort auf dem Lieferschein zu vermerken oder spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme zu reklamieren. Schäden bei Übernahme/Übergabe der Produkte können nur bei Übernahme auf Grundlage einer schriftlichen Erklärung des Käufers berücksichtigt werden. Spätere Schäden, die nicht Folge von Transport oder Einbau durch den Verkäufer sind und durch Dritte verursacht wurden oder deren Ursache unbekannt ist, können nicht Gegenstand einer Reklamation sein.

Montage

Der Montagetermin ist verbindlich festgelegt, wird dem Käufer rechtzeitig mitgeteilt und kann auf Wunsch des Käufers ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers bzw. Montageausführenden nicht verschoben werden. Der Käufer muss bei der Montage persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anwesend sein und die Ware übernehmen. Der Käufer ist verpflichtet, vor der Montage alle Hindernisse zu entfernen, die den ordnungsgemäßen Ablauf behindern könnten, und so einen ungehinderten Montageablauf zu ermöglichen. Der Käufer muss bei der Montage eine freie Zufahrt und Zugang zum Objekt sowie kostenlos eine Stromversorgung von 220 V sicherstellen. Der Käufer oder seine bevollmächtigte Person ist verpflichtet, sich vor Beginn der Montage mit der verantwortlichen Person über den Ablauf der Arbeiten abzustimmen, da eine andere Art der Montage nach Einbau der Elemente nicht mehr reklamationsfähig ist und zulasten des Käufers geht. Der Käufer ist verpflichtet, nach Abschluss der Montage gemeinsam mit dem Monteur das Objekt zu prüfen und ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen, in dem alle eventuellen Mängel festgehalten werden; andernfalls gilt die Ware als mangelfrei übernommen. Etwaige Reklamationen bzw. nach der Montage festgestellte Mängel setzen die Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Kaufpreises nicht aus und werden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen behandelt.

GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG FÜR MÄNGELBEHEBUNG

Tore (Sektional-, Roll- und Flügeltore) sowie sonstige Verkaufsware des Verkäufers werden gemäß den Normen und Anforderungen der EU-Standards hergestellt.

Für die genannten Produkte wird eine Garantie auf Herstellung und Montage gemäß Garantieurkunde des Verkäufers gewährt.

Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
  • abweichender RAL-Farbnuance und Muster bei Rahmen von einflügeligen, zweiflügeligen und Personendurchgangstüren
  • unterschiedlicher Lamellenbreiten, die bei der Torproduktion verwendet werden (Lamellen können 50 cm oder 61 cm breit sein)
Die Anordnung der Elemente/Füllungen wird von der Computeranwendung festgelegt, sofern dies nicht vor Torbestellung anders mit dem Käufer vereinbart wurde. Nach Bestätigung der Bestellung durch den Käufer ist eine abweichende / besondere oder gewünschte Anordnung nicht mehr möglich.

REGELMÄSSIGE SERVICE- UND WARTUNGSKONTROLLE

Tore erfordern regelmäßige Service- und Wartungskontrollen. Beim Service werden eine detaillierte Prüfung, die Kontrolle aller Prüfpunkte und Sicherheitsfunktionen durchgeführt. Bei Bedarf werden verschlissene oder beschädigte Teile ersetzt, Einstellungen angepasst und Sicherheitselemente getestet.

PRÄVENTIVE REGELMÄSSIGE SERVICE- UND WARTUNGSKONTROLLEN SIND IM VORGESCHRIEBENEN INTERVALL VERPFLICHTEND!

Das Serviceintervall wird je nach Tortyp und Verwendungszweck festgelegt.

Das Intervall ist auf der Garantieurkunde und dem Identifikationsaufkleber angegeben. Wenn das Intervall nicht gesondert angegeben ist, muss die Service- und Wartungskontrolle einmal jährlich durchgeführt werden. Für die Bestellung der Service- und Wartungskontrolle gemäß vorgeschriebenem Intervall ist der Kunde zuständig bzw. verantwortlich. Die Bestellung erfolgt schriftlich an die Unternehmensadresse. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer bei vermuteten Funktionsstörungen unverzüglich zu informieren. Etwaige Schäden, die durch die Nutzung defekter Tore entstehen, trägt der Käufer vollständig.

Das Nichtdurchführen regelmäßiger Service- und Wartungskontrollen führt zum Garantieverlust. Für alle Folgen, die aufgrund verminderter Funktionalität oder Sicherheit der Tore als Folge unterlassener regelmäßiger Kontrollen entstehen, haftet der Käufer.

Das Unternehmen übernimmt nur dann Verantwortung, wenn die vorgesehenen regelmäßigen Service- und Wartungskontrollen nachweislich durchgeführt wurden.

STREITBEILEGUNG

Für die Streitbeilegung ist das sachlich zuständige Gericht in Maribor zuständig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 08.04.2026 in Kraft.